Zucht

Bevor Sittiche und Papageien, also auch Stanleysittiche, einmal Nachwuchs haben dürfen, und sei es auch nur einmal, muß man in Deutschland eine Zuchtgenehmigung haben. Ungewollter Nachwuchs wird sich bei Stanleys nur äußerst selten einstellen, denn sie sind nicht ganz leicht zum Brutgeschäft zu überreden. Einer der wichtigsten Faktoren dabei ist ein Nistkasten - ohne diesen ist es nahezu unmöglich, daß ein Paar zur Brut schreitet. Darum sollte man ohne Zuchtabsichten auch keinen solchen Kasten anbieten.

Wer ohne Zuchtgenehmigung Küken ausbrüten läßt, macht sich strafbar (Verstoß gegen die Psittakoseverordnung, die dem Seuchengesetz untergeordnet ist) und kann mit hohen Geldstrafen belegt werden. Zudem werden in der Regel die Vögel eingezogen. Die Genehmigung ist deshalb wichtig, da Psittaciden die sog. Papageienkrankheit (meldepflichtige Seuche) übertragen können, die sich auch auf Säugetiere und den Menschen übertragen und tödlich enden kann. Das Krankheitsbild bei Menschen ist recht unspezifisch und grippeähnlich und wird darum häufig erst recht spät erkannt, so daß auch heute noch ab und zu Menschen an der Krankheit versterben. Erkrankte Vögel versterben mit großer Wahrscheinlichkeit. Um bei Ausbruch der Krankheit den Ursprung herauszufinden, muß jeder in Deutschland geschlüpfte Sittich und Papagei einen Kennzeichnungsring am Fuß tragen. Ringe erhält man nur nach Vorlage der amtlichen Zuchtgenehmigung. Da die Krankheit auch von Wild- und anderen Vögeln übertragen werden kann, ist sie nur sehr schwer auszurotten und tritt hin und wieder auf. Auch herrscht in anderen Ländern keine Ringpflicht und durch Importe (und sei es nur aus dem Nachbarland, Wildfänge sind i. d. R. ohnehin nicht erhältlich) werden ab und zu kranke Vögel eingebracht.

Eine Zuchtgenehmigung beantragt man beim zuständigen Veterinäramt der Stadt oder des Kreises. Dort erfährt man auch, ob man bestimmte Auflagen (wie z. B. poliz. Führungszeugnis) zu erfüllen hat und wie alles abläuft. Manchmal ist eine kurze schriftliche Prüfung nötig, meistens wird das Fachwissen des zukünftigen Züchters aber mündlich abgeprüft, häufig bei der Besichtigung der Räumlichkeiten. Dabei besucht der Amtstierarzt die Zuchträume (das muß häufig kein Extraraum sein, sondern kann auch das Wohnzimmer sein, wobei es stark auf den begutachtenden Amtstierarzt ankommt, der im Zweifelsfall immer das letzte Wort hat) und sieht sich den vorgeschriebenen Quarantäneraum an. Das muß ein geschlossener Raum sein, möglichst leicht zu desinfizieren und abriegelbar. Tritt die Krankheit auf, müssen die Vögel dort untergebracht werden, täglich muß desinfiziert werden. Vielen Amtstierärzten reicht dafür beispielsweise ein Gästeklo (natürlich muß dann noch eine zweite Toilette vorhanden sein, die im Krankheitsfall genutzt werden kann). Wer nur mit einem Paar ab und zu Junge aufziehen will, wird die Vorschriften meistens recht gut erfüllen können, wer in größerem Maßstab mit mehreren Paaren züchten will, muß je nach Größe der Anlage und Region Sonderauflagen erfüllen, beispielsweise einen Gewerbeschein haben o. ä. Hier muß i. d. R. auch ein Extra-Raum vorgewiesen werden, in dem die Vögel im Krankheitsfall untergebracht werden können.

Hat man die Zuchtgenehmigung erworben, kann man eine amtlich beglaubigte Kopie zu einer Ringstelle schicken und sich die entsprechende Anzahl an Fußringen bestellen. Es gibt offene und geschlossene Ringe. Offene Ringe gibt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) aus. Sie sind silbrig und können den Vögeln zu jedem beliebigen Zeitpunkt angelegt werden. Sie tragen nur eine bestimmte Kennummer, kein Schlupfjahr. Die Ringe werden normalerweise in größeren Mengen abgegeben und dürfen verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind. Geschlossene Ringe können nur Nestlingen bis zu einem bestimmten Alter (ca. 10 - 14 Tage) angelegt werden. Ihre Farbe wechselt jedes Jahr (2004 sind sie goldfarben), sie dürfen nur im Ausgabejahr verwendet werden. Man bekommt geschlossene Ringe nur als Mitglied einer Züchtervereinigung wie z. B. der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Zucht (AZ), wo man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten hat. Weitere Vereine mit geschlossenen Ringen sind beispielsweise DSV, DKB und VZE. Geschlossene Ringe tragen neben der festen Züchternummer des Züchters auch das entsprechende Schlupfjahr eingeprägt, so daß man bei einem geschlossen beringten Vogel leicht das Alter feststellen kann.

Jeder Züchter muß Buch führen über die Beringung der Küken bzw. Jungvögel und über die Abgabe (Datum und Adresse des Käufers), zudem über eventuelle Neuzugänge. Tritt innerhalb von drei Monaten nach Abgabe oder Zukauf eines Vogels Psittakose auf (Inkubationszeit), kann man anhand der Bücher die Krankheit verfolgen und frühzeitig Behandlungsmaßnahmen ergreifen. Mit den heutigen Medikamenten kann man viele Vögel retten, wenn die Krankheit nur früh genug erkannt wird.

Meine Stanleysittiche sind noch nicht alt genug für eine Brut, der Hahn ist vom Sommer 2003, die Henne ca. ein Jahr älter. Stanleys werden mit ca. 12 Monaten geschlechtsreif und sind dann theoretisch auch bereit, Junge aufzuziehen. Man sollte sie jedoch erst mit ca. zwei Jahren zur Brut zulassen, vorher kann es zu vielen Problemen kommen, weil die Eltern noch zu jung sind. Das können Fehlbildungen bei Ei und Embryo sein, weil die Organe der Henne noch nicht vollständig entwickelt sind oder auch Aufzuchtfehler der Eltern sein, die selbst noch halbe Kinder sind und nicht recht wissen, was sie mit den piepsenden Dingern da vor sich anfangen sollen, und viele weitere Schwierigkeiten können auftreten (müssen sie nicht, und ein Jahr Wartezeit ist natürlich auch keine Garantie dafür, daß später alles gut geht, aber man verringert die Problemwahrscheinlichkeit sehr stark, wenn man noch wartet).

Stanleys brüten meistens nur einmal pro Jahr. Ein Gelege umfaßt in der Regel 3 bis 7 rundliche, weißliche Eier und wird ca. 20 Tage allein vom Weibchen bebrütet. Das Männchen versorgt in der Zeit das Weibchen und später auch die Jungen und verteidigt die Nisthöhle. Während der Brutzeit sollte besonderes Futter gereicht werden, vor allem viel Quell- und Keimfutter, was das Männchen leicht vorverdauen und an Weibchen und Küken weitergeben kann. Dazu etwas Eifutter, Grünfutter, Obst und Gemüse und natürlich auch das normale Körnerfutter. Die Henne braucht viel Kalk und Mineralien, um die Eischalen richtig bilden zu können (bekommt sie nicht genug Kalk, können die Schalen dünnwandig sein und beim Legevorgang zerbrechen, was die Henne schwer verletzt und sie in der Regel verbluten läßt). Auch für das Wachstum und die Knochenbildung der Jungen sind die richtigen Mineralien unerläßlich.

Die Küken verlassen nach ca. 35 Tagen den Nistkasten und sollten noch einige Zeit (mindestens 2 - 3 Wochen) bei den Eltern bleiben, um alles Wichtige zu lernen (selbständig fressen, fliegen, Gefiederpflege, soziales Verhalten). Mit ca. 9 - 11 Wochen können junge Stanleys abgegeben werden, doch sind sie dann noch vollständig mit ihrem grünen Babygefieder bekleidet und man kann keine Geschlechter erkennen. Eine erste leichte Umfärbung findet mit ca. 3 - 4 Monaten statt, dann färben sich häufig die Hähne etwas kräftiger, vor allem in der Stirnpartie. Ganz sicher kann man erst sein, wenn die Jugendmauser mit ca. 14 Monaten vorbei ist, dann sind die Tiere ausgefärbt. Behalten kann man die Jungtiere meistens nur für einen bestimmten Zeitraum, dann entwickeln sich zwischen Eltern und Kindern häufig Aggressionen, insbesondere zwischen den Männchen. Auf Dauer wird ein Zusammenleben nur unter der Voraussetzung einer Trennmöglichkeit machbar sein - wenn sich die Streitereien häufen, muß man die Jungvögel von den Eltern separieren.

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